Wer hat’s erfunden?
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Warum war Absinth verboten?
Der Mythos um Thujon
Man sagt, jemand aus dem Val de Travers im Neuenburger Jura, Ende des 18. Jahrhunderts.
Anfang des 19. Jahrhunderts soll die Produktion nach Frankreich verlegt worden sein.
Der Kanton Neuenburg war zu jener Zeit ein preußisches Fürstentum. Das bedeutet, Absinth ist ein
Schweizer Erbe, das in Frankreich groß gemacht und in Preußen erfunden wurde.
Dem im Wermut (Artemisia absinthium) enthaltenen Thujon, einem psychoaktiven Neurotoxin,
wurden Symptome wie Krämpfe, Blindheit und Wahnvorstellungen zugeschrieben. Dies führte zum Verbot.
Die Aromen-Verordnung hält das Verwendungsverbot für Thujon weiterhin aufrecht. Die Verwendung
thujonhaltiger Pflanzen und Pflanzenteile wie Artemisia absinthium aber gestattet sie. Bei Spirituosen,
die den EG-Bestimmungen für einen Bitter* entsprechen, ist der höchstmögliche Thujongehalt,
bis zu 35 mg/kg, zulässig. Die Höchstmenge in Trinkbranntweinen mit einem Alkoholgehalt von mehr
als 25 % vol sind 10 mg Thujon/kg, bis 25 % vol sind 5 mg Thujon/kg zulässig.